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Der Energieausweis ist eine Pflicht für Vermieter und Verkäufer

Die EnEV 2014 ist am 1.5.2014 in Kraft getreten.

Viele Immobilieneigentümer sind verunsichert, wie Sie bei Schaltung von Verkaufsanzeigen oder der Veröffentlichung in den Internetplattformen die Bestimmungen der EnEV2014, die am 1.05.2014 in Kraft getreten ist, handhaben sollen.

Betroffen sind alle Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber, wenn Sie eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien zum Verkauf, zur Vermietung oder Verpachtung beauftragen oder schalten.

Lassen Sie sich von uns professionell beraten – Wir organisieren den Energieausweis passend zu Ihrer Immobilie!  

Mit uns in 4 Schritten zu Ihrem Energieausweis:

  1. Datenerfassung Ihrer Immobilie vor Ort durch uns mit vorgefertigten Datenerfassungsbögen.
  2. Eingabe der Daten, Kompetente und geprüfte Energieberater plausibilisieren die Daten nochmals, prüfen auf Vollständigkeit und stellen Ihren Energieausweis aus. Sie benennen ggf. sinnvolle Modernisierungsvorschläge. Bei Rückfragen setzt sich der Energieberater mit uns in Verbindung.
  3. Wir erhalten den Energieausweis innerhalb von 2-3 Werktagen.
  4. Wir übergeben Ihnen den Energieausweis.

Schützen Sie sich und Ihr Vermögen vor einem saftigen Bußgeld

Der Energieausweis ist ein notwendiges öffentlich-rechtliches Zertifikat und beglaubigt die Feststellungen über den Energieverbrauch eines Gebäudes.

Jeder Ausweis muss bei der Übergabe an den Käufer/Mieter aktuell und ordnungsgemäß sein, ansonsten droht dem Immobilieneigentümer ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und individuell.

Dr. Funke-Immobilien
Ihre Experten vor Ort

Dr. Eva Funke

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Mobil: 0 176 – 479 738 17
Email: info@dr-funke-immobilien.de

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