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Energieausweis

Wie von der EU-Gebäuderichtlinie gefordert, verpflichtet die novellierte Energieeinsparverordnung die Verkäufer und Vermieter von Gebäuden die Energiekennwerte aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen mit zu veröffentlichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit und es drohen ihm Bußgelder bis zu 15.000 €.

Wir möchten Sie auch hier unterstützen und bieten Ihnen an, neben der Vermarktung Ihrer Immobilie auch den Energieausweis zu organisieren.

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Mehr Informationen zum Energieausweis erhalten Sie hier

Dr. Funke-Immobilien
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