Energieausweis
Wie von der EU-Gebäuderichtlinie gefordert, verpflichtet die novellierte Energieeinsparverordnung die Verkäufer und Vermieter von Gebäuden die Energiekennwerte aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen mit zu veröffentlichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit und es drohen ihm Bußgelder bis zu 15.000 €.
Wir möchten Sie auch hier unterstützen und bieten Ihnen an, neben der Vermarktung Ihrer Immobilie auch den Energieausweis zu organisieren.
Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren uns per Mail.
Mehr Informationen zum Energieausweis erhalten Sie hier
Dr. Funke-Immobilien
Ihre Experten vor Ort
Telefon: 0 60 81 – 44 83 98
Mobil: 0 176 – 479 738 17
Email: info@dr-funke-immobilien.de
Dr. Funke-Immobilien
Schmidtstr. 45
60326 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 9:00 – 17:00 Uhr
Samstag: Nach Vereinbarung